Erscheinung:28.07.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform wiselux.co: BaFin ermittelt gegen die Gesellschaft Wiselux
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Gesellschaft Wiselux, Kanada, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der Webseite wiselux.co sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Auf der deutschsprachigen Version der Seite fällt auf, dass an einer Stelle anstatt der Wiselux das Unternehmen Roicraft als Betreiber genannt wird. Vor der Geschäftstätigkeit der Handelsplattform roicraft.co, betrieben von Roicraft, hat die BaFin bereits am 27. April 2022 gewarnt.
Bei ihren Ermittlungen ist der BaFin bekannt geworden, dass Mitarbeiter der Plattform wiselux.co Kundinnen und Kunden eine vorgebliche, personenbezogene Lizenz als „Handelsmakler (Rohstoffderivate und Börsensegment)“ haben zukommen lassen. Als Aussteller wird eine „Financial Services Commission“ bzw. eine „Anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ aufgeführt. Im Fuß des Schriftstücks erscheint u. a. das Logo der BaFin.
Die BaFin stellt klar, dass es sich bei dem in Rede stehenden Dokument um eine Fälschung handelt. Es existieren weder national noch international legitimierte Behörden mit den genannten Bezeichnungen.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.