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Erscheinung:25.07.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Deutsche-Bit, Berlin, Betreiberin der Website deutsche-bit.de: kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Deutsche-Bit mit angeblicher Geschäftsanschrift in Berlin keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Deutsche-Bit betreibt die Website deutsche-bit.de und bietet dort eine Handelsplattform für Kryptowährungen an.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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