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Erscheinung:07.06.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte CG Advisor Ltd., Frankfurt und London, Großbritannien, Betreiberin der Internetseite cg-advisor.com, ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut.

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der CG Advisor Ltd. mit angeblicher Geschäftsanschrift in Frankfurt und London, Großbritannien, keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die CG Advisor Ltd. betreibt die Internetseite cg-advisor.com und bietet dort Anlageberatung an. In diesem Zusammenhang behauptet die CG Advisor Ltd. wahrheitswidrig und missbräuchlich unter Verwendung der Bildmarke der BaFin, mit der BaFin zusammenzuarbeiten, um eine Erlaubnis der BaFin vorzutäuschen.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder WpIG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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