Erscheinung:31.01.2022, Stand:geändert am 09.05.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Dulcet Group LLC, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, Betreiberin der Internetseiten concordinvest.ltd/de und northprofit.cc, ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Dulcet Group LLC mit Geschäftsanschrift in Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Dulcet Group LLC betreibt auf den beiden genannten Internetseiten Handelsplattformen für Aktien, Indizes, Währungen, Rohmaterialien und Obligationen. In diesem Zusammenhang behauptet die Gesellschaft wahrheitswidrig und missbräuchlich, unter der Firmierung Concord Invest von der BaFin lizensiert zu sein. Damit täuscht sie eine Beaufsichtigung bzw. Erlaubnis der BaFin vor.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder WpIG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.