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Erscheinung:04.01.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Bafinep S.A., Paris: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Bafinep S.A., angeblicher Sitz in Paris, Frankreich, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Bafinep S.A. bietet auf ihrer Internetseite bafinep.com/de/ unter anderem Girokonten, Sparkonten, Visa-Karten und Kreditgeschäfte an. Der BaFin sind Fälle bekannt, in denen die Bafinep S.A. über ein Unternehmen mit dem Namen Walter Schindler mit der Internetpräsenz walter-schindler.com, angeblicher Sitz in Mannheim, Deutschland, an in Deutschland ansässige Kunden herantrat.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder WpIG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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