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Erscheinung:19.12.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz BaFin dehnt Ermittlungen gegen die Ether Arena LTD aus

Auf ihrer Website hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Öffentlichkeit am 30. September 2022 über die Aufnahme bankaufsichtlicher Ermittlungen gegen die Ether Arena LTD, Marshallinseln, Betreiberin der Handelsplattform vineab.com, informiert. Wie sich nun herausgestellt hat, ist das Unternehmen ebenfalls verantwortlich für die – inhaltlich vollkommen identische – Plattform vinea-b.com. Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Ether Arena LTD auch im Zusammenhang mit der Handelsplattform vinea-b.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Die Gesellschaft wird nach wie vor nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Auch die Inhalte auf der Website vinea-b.com sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte beziehungsweise Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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