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Erscheinung:16.12.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz florence.capital und florenceapital.at: BaFin ermittelt gegen Florence Capital Advisor Group vel. Florence Family Office

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Florence Capital Advisor Group keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen agiert auch unter dem Namen Florence Family Office. Keines der beiden Unternehmen wird von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf den von den Unternehmen betriebenen Websites florence.capital und florenceapital.at sowie Informationen die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die beschriebenen Websites unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Eine Rechtsform oder ein Impressum lassen sich dort nicht finden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

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