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Erscheinung:12.10.2022 | Thema Verbraucherschutz, Unerlaubte Geschäfte Dexit-Finanzen, Berlin, Betreiberin der Website dexit-finanzen.com, ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der Dexit-Finanzen mit angeblicher Geschäftsanschrift in Berlin keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Dexit-Finanzen betreibt die Website dexit-finanzen.com und bietet dort eine Handelsplattform für Kryptowährungen an.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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