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Erscheinung:28.09.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte „Auto-Schnellefinanz“: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website auto-schnellefinanz.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass „Auto-Schnellefinanz“, Betreiber der Website auto-schnellefinanz.com, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften hat. Die Verantwortlichen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Der Inhalt auf der Website rechtfertigt die Annahme, dass die Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte in Deutschland anbieten, indem Kredite zu einem garantierten Zinssatz von 2 % offeriert werden.

Der Anbieter tritt auf der Website lediglich unter der Bezeichnung „Auto-Schnellefinanz“ auf. Als Geschäftssitz wird die Adresse „55413 Oberheimbach, am Sonnehang 4“ angegeben.

Anbieter von Bankgeschäften in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

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