Erscheinung:23.09.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Baum Arche e.G.: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte
Die BaFin weist gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) darauf hin, dass das Unternehmen Baum Arche e.G., angeblicher Sitz in Hannover, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Baum Arche e.G. wirbt auf ihrer Website baum-arche.org mit der Investition in ein Waldinvestment, welches eine Rendite von 6,5 % verspricht. Das Angebot rechtfertigt die Annahme, dass die Baum Arche e.G. das Einlagengeschäft, Bankgeschäft im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. KWG, betreibt.
Anbieter von Bankgeschäften im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Baum Arche e.G. gibt fälschlicherweise an, unter der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht in Österreich zu stehen. Dies trifft nicht zu. Sie ist ebenso nicht im deutschen Genossenschaftsregister eingetragen und nicht über die Kontaktadressen erreichbar.
Dies rechtfertigt zudem die Annahme, dass es sich bei dem Investment der Baum Arche e.G. um ein betrügerisches Angebot handelt.
Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.