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Erscheinung:21.09.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte AAAIntergalactic HochschildCapital Corp & Co. KG: Unternehmen ist nicht von der BaFin zugelassen

Die BaFin weist gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 16 Absatz 8 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) darauf hin, dass sie der AAAIntergalactic HochschildCapital Corp & Co. KG keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Investmentgeschäften erteilt hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Der Inhalt auf der Website aaa-intergalactic-hochschildcap.eu sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die AAAIntergalactic HochschildCapital Corp & Co. KG, Thurn-und-Taxis-Platz 6 in 60313 Frankfurt am Main, unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Investmentgeschäfte in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Investmentgeschäften im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG bzw. nach dem KAGB. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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