Erscheinung:15.09.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform pilotgain.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Plattform pilotgain.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der Webseite pilotgain.com sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Der Anbieter tritt auf der Seite lediglich unter der Bezeichnung PilotGain auf. Dem Internetauftritt können weder ein Impressum noch die Rechtsform entnommen werden. Es wird sogar eine gesetzliche Regulierung als Finanzinstitut angepriesen, die jedoch nicht näher erläutert wird. Der Betreiber verlangt Einzahlungen u.a. über ausländische Zahlungsdienstleister, die versprochenen Gewinne werden nicht ausbezahlt.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.