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Erscheinung:15.09.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform crypto-coin.global: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen der „CRYPTO COIN“

Der Inhalt der Website crypto-coin.global rechtfertigt die Annahme, dass die angeblich unter der Anschrift Börsenstraße 8, 60313 Frankfurt am Main, ansässigen Betreiber der Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die unbekannten Betreiber der Handelsplattform crypto-coin.global keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben. Die Verantwortlichen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Website sowohl Warnhinweise zu unerlaubt tätigen Unternehmen als auch konkrete Maßnahmen, die sie ihnen gegenüber angeordnet hat.

Darüber hinaus warnt die BaFin auch vor bestimmten Geschäften oder Geschäftspraktiken. So hat sie schon mehrfach auf die Gefahren bei Geschäften mit nicht lizenzierten Handelsplattformen hingewiesen.

Insbesondere warnt die BaFin auch vor angeblichen Hilfsangeboten in diesem Zusammenhang.

Die BaFin weist ergänzend darauf hin, dass die tatsächlich in Weißrussland lizenzierte Gesellschaft LLC „Fort Securities BLR“ (Mitglied der Fortrade Gruppe, Zypern), auf die auf der Website Bezug genommen wird, in keinerlei Beziehung zu der crypto-coin.global steht.

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