Erscheinung:08.09.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattformen bitcode-prime.de und investkingdom.co: BaFin ermittelt gegen die Betreiber
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die bislang unbekannten Betreiber der Plattformen bitcode-prime.de und investkingdom.co keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben. Die Unternehmen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Nach Informationen, die der BaFin vorliegen, werden Kundinnen und Kunden der Plattform bitcode-prime.de an die Plattform investkingdom.co weitergeleitet. Auf keiner der beiden Websites lassen sich ein Impressum oder sonstige Hinweise auf den Namen und die Geschäftsadresse der jeweiligen Betreibergesellschaft finden.
Die Inhalte auf den Websites bitcode-prime.de und investkingdom.co sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin zugegangen sind, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattformen unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.