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Erscheinung:05.08.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform proloxy.com: BaFin ermittelt gegen verantwortlichen Betreiber

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Website proloxy.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte des Internetauftritts unter proloxy.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Auf der Seite sind weder ein Impressum noch sonstige Hinweise auf den Geschäftssitz oder die Geschäftsadresse des Anbieters vorhanden. In den Geschäftsbedingungen wird auf das Recht von St. Vincent und die Grenadinen verwiesen. Der Betreiber selbst tritt auf der Plattform lediglich unter der Bezeichnung „Proloxy“, bzw. vereinzelt auch unter „Brand X“ auf.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

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