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Erscheinung:15.06.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform „Bitcoin Motion“: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Websites bitcoin-motion.de sowie bitcoin-motion.cloud/de/

Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Websites bitcoin-motion.de sowie bitcoin-motion.cloud/de/ keine Erlaubnis nach dem KWG oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf den benannten Websites rechtfertigen die Annahme, dass die Verantwortlichen unerlaubt Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten. Auf den Seiten befinden sich weder Impressen noch sonstige Informationen zum Geschäftssitz des Anbieters.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist und ggf. auf der Basis dieser Zulassung erlaubnispflichtige Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten darf, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche, um zu vermeiden, selbst Opfer eines Betrugs zu werden.

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