Erscheinung:15.06.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform aflplanning.com: BaFin ermittelt gegen die verantwortlichen Betreiber
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Anbieter der Website aflplanning.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte auf der genannten Website sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Der Betreiber tritt unter der Bezeichnung AFLPlanning auf. Ein Impressum oder sonstige Hinweise auf den Geschäftssitz der Gesellschaft lassen sich der Website nicht entnehmen. In der dort veröffentlichten englischsprachigen Version der Geschäftsbedingungen wird an mehreren Stellen Bezug genommen auf estnisches Recht.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.