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Erscheinung:14.06.2022, Stand:geändert am 26.07.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte E3 Solar Finance/e3solfin.com: BaFin ordnet Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat E3SolarFinance, London, Vereinigtes Königreich, mit Bescheid vom 14. Juni 2022 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft unverzüglich einzustellen.

Das Unternehmen unterhielt bis vor kurzem die Website e3solarfinance.com und betreibt aktuell den Internetauftritt e3solfin.com. Es bietet Kundinnen und Kunden die Eröffnung von Festgeldkonten an, indem es ihnen ein Formular „Auftrag Festgeld“ übermittelt. Es soll sich um eine zeitlich befristete Einlage mit einem fixen Zinssatz und einer einmaligen Einzahlung zu Beginn der Festlaufzeit handeln. Die Einlagen sollen Kunden auf ein englisches Konto einzahlen.

Die Einstellungsanordnung der BaFin verpflichtet E3 Solar Finance, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar und zwischenzeitlich bestandskräftig.

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