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Erscheinung:08.06.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Vermittlungsplattform verzinst.com: BaFin ermittelt gegen die Bankenvergleich AG

Die Bankenvergleich AG ist kein nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zugelassenes Institut. Die Verzinst Finanzservice GmbH, Berlin, Betreiberin der Internetseite verzinst.com, ist in die unerlaubten Geschäfte der Bankenvergleich AG einbezogen.

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Bankenvergleich AG mit unbekannter Geschäftsanschrift keine Erlaubnis nach § 32 KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat (siehe dazu auch die Verbraucherwarnung vom 19.Oktober 2021). Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Bankenvergleich AG bietet Girokonten für Kundinnen und Kunden der Verzinst Finanzservice GmbH an. Die Verzinst Finanzservice GmbH vermittelt auf der Website verzinst.com angeblich Fest- und Tagesgelder von Banken aus dem europäischen Wirtschaftsraum an in Deutschland ansässige Kunden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig

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