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Erscheinung:23.05.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Identitätsdiebstahl zu Lasten der eToro (Europe) Ltd.: BaFin warnt vor dem Internetauftritt fxtoro.de

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die FxToro AUS Capital Limited als mutmaßliche Betreiberin der Website fxtoro.de keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen nach dem KWG besitzt. Das Unternehmen verfügt ebenfalls nicht über eine Erlaubnis zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebenleistungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website fxtoro.de sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Auf der Website wird Bezug genommen auf Lizenzierungen ausländischer Finanzmarktaufsichtsbehörden, die jedoch sämtlich zugunsten von Mitgliedern der eToro-Unternehmensgruppe erteilt wurden. Zudem sind widerrechtlich Passagen aus der Homepage der eToro (Europe) Ltd. in die Seite fxtoro.de kopiert worden. Es liegt somit ein Identitätsdiebstahl zu Lasten der eToro (Europe) Ltd. bzw. der eToro-Gruppe vor. Die eToro (Europe) Ltd., Limassol, Zypern, verfügt über eine Notifizierung gemäß § 74 WpIG und wird von der BaFin beaufsichtigt.

Anbieter von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen oder -nebenleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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