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Erscheinung:13.05.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform crypto-fin.net: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Website crypto-fin.net keine Erlaubnis nach dem KWG oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanzdienstleitungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Verantwortlichen unerlaubt Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten. Auf der Website befinden sich weder ein Impressum noch sonstige Informationen zum Geschäftssitz des Anbieters.

Der Betreiber gibt eine angebliche Regulierung durch eine „Forex Union“ vor.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist und ggf. auf der Basis dieser Zulassung erlaubnispflichtige Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten darf, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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