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Erscheinung:09.05.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte hcb-holding.com: BaFin ermittelt gegen die HCB Holding

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die HCB Holding mit angegebenem Geschäftssitz in Winchester, Vereinigtes Königreich, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die HCB Holding führt auf ihrer Website hcb-holding.com aus, dass sie seit dem 1. Januar 2016 von der Deutschen Bundesbank und der BaFin lizensiert sei. Dies entspricht nicht den Tatsachen.

Die Inhalte auf der von der HCB Holding betriebenen Website rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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