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Erscheinung:02.05.2022, Stand:geändert am 04.05.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform towardssource.com: BaFin ermittelt gegen die verantwortlichen Betreiber

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der oder die Betreiber der Handelsplattform towardssource.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website towardssource.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Ein Impressum oder sonstige Hinweise auf den Geschäftssitz des Anbieters sind dem Internetauftritt ebenso wenig zu entnehmen wie die genaue Bezeichnung oder Firmierung der Betreibergesellschaft.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Es ist bekannt geworden, dass Kundinnen und Kunden der Plattform ein Zertifikat der International Crypto Association, Geschäftssitz unbekannt, über eine Eintragung der Gesellschaft Towards Source Limited zur Verfügung gestellt wird. Damit soll die Seriosität der Plattform glaubhaft gemacht werden. Angaben über den Unternehmenssitz oder die Anschrift der Towards Source Limited sind im Zertifikat nicht enthalten. Die BaFin weist darauf hin, dass es sich bei International Crypto Association um eine weder national noch international legitimierte Organisation handelt. Der BaFin liegen keine Erkenntnisse über die tatsächliche Existenz einer Vereinigung mit der Bezeichnung International Crypto Association vor.

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