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Erscheinung:19.04.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Icon Capital GmbH: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die angeblich in 40215 Düsseldorf, Königsallee 61, ansässige „Icon Capital GmbH " bzw. deren Verantwortlichen keine Erlaubnis nach dem KWG zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Der Inhalt der Webseite http://www.vermoegenssicherung-iconcapital.com rechtfertigt die Annahme, dass die Icon Capital GmbH unerlaubt Finanzdienstleistungen anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Internetseite sowohl Warnhinweise zu unerlaubt tätigen Unternehmen als auch konkrete Maßnahmen, die sie ihnen gegenüber angeordnet hat.

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