Erscheinung:14.04.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte finlibra.com: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Handelsplattform
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Handelsplattform finlibra.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte auf der Website finlibra.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Der Anbieter bezeichnet sich auf der Seite selbst als FinLibra bzw. FinLibra Capital Markets. Gegenüber Kundinnen und Kunden ist das Unternehmen unter der Bezeichnung Finlibra LTD bzw. Finlibra Ltd. aufgetreten. Zum Geschäftssitz der Gesellschaft finden sich in der Internetpräsenz widersprüchliche Angaben. Während im Disclaimer eine Anschrift in London, Vereinigtes Königreich, angegeben wird, erfolgt an zwei weiteren Stellen der Seite ein ausdrücklicher Hinweis auf eine Geschäftsadresse in Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen. Darüber hinaus fällt auf, dass im Falle von Rechtsstreitigkeiten auch auf ein Schiedsverfahren in Bulgarien verwiesen wird.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.