BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:04.04.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform eufm.eu: BaFin ermittelt gegen die EUFM LTD

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die EUFM LTD, Marshallinseln, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website eufm.eu sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Wie zudem bekannt geworden ist, verwendet die EUFM LTD ein vorgebliches Dokument der BaFin, um die eigene Seriosität glaubhaft zu machen. Die Aufsicht stellt klar, dass es sich hierbei um eine Fälschung handelt. Die BaFin hat zu keinem Zeitpunkt ein Schriftstück für die oder zugunsten der EUFM LTD aufgesetzt. Darüber hinaus hat die BaFin Kenntnis davon erhalten, dass die EUFM LTD weitere gefälschte Schreiben einer deutschen Behörde sowie eines deutschen Versicherungsunternehmens an Kundinnen und Kunden versandt hat.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback