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Erscheinung:01.04.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte ALG Wealth Management GmbH, Berlin: Betreiberin der Website algwealthmanagement.com ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der ALG Wealth Management GmbH mit angeblicher Geschäftsanschrift in Berlin keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die ALG Wealth Management GmbH betreibt die Internetseite algwealthmanagement.com und bietet dort Anlageberatung, Vermögensverwaltung und Festgeldanlagen in US-Dollar an. Zudem betreibt das Unternehmen eine Crowdinvesting-Plattform.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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