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Erscheinung:16.03.2022, Stand:geändert am 05.04.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform etaltd.io: BaFin ermittelt gegen die ETA ltd

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass ETA ltd keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website etaltd.io sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Der Seite lassen sich weder ein Impressum noch sonstige Hinweise auf den Geschäftssitz der ETA ltd entnehmen. In den Geschäftsbedingungen wird auf estnisches Recht sowie auf das Recht von St. Vincent und die Grenadinen verwiesen. Es fällt auf, dass in den Datenschutzbestimmungen („Privacy Policy“) an einer Stelle Bezug genommen wird auf die Handelsplattform globalmorgan.com. Nach Informationen, die der BaFin vorliegen, wenden sich Mitarbeiter der ETA ltd zur Kundengewinnung unter anderem an ehemalige Anlegerinnen und Anleger der Handelsplattform commercewealth.com.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Ergänzung vom 5. April 2022:

Wie der BaFin nunmehr bekannt geworden ist, unterhält die ETA ltd unter der Webseite etalimited.io eine weitere, vollständig identische Handelsplattform. Die Aufsicht stellt klar, dass sich ihre bankaufsichtlichen Ermittlungen auch auf diese Plattform erstrecken. Darüber hinaus hat die BaFin Kenntnis davon erlangt, dass Mitarbeiter der Plattform etalimited.io unaufgefordert versuchen, telefonisch Kundinnen und Kunden zu gewinnen. Bei der Kontaktaufnahme wird wahrheitswidrig behauptet, die Kontaktdaten von der BaFin erhalten zu haben. Die BaFin stellt klar, dass diese Behauptung nicht zutrifft; die BaFin gibt persönliche Daten weder an die Betreiber von Handelsplattformen noch an sonstige Marktteilnehmer weiter.

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