BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:16.03.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Renz-kredit, Berlin, Betreiber der Internetseite renzkredit.com, ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Renz-kredit mit angeblicher Geschäftsanschrift in Berlin keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Auf der Internetseite renzkredit.com wird die Vergabe von Krediten angeboten.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback