BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:09.03.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform Bitcoin Buyer: BaFin untersagt der Morena Europe Limited Liability Company, Warschau, Polen, die unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung

Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. Januar 2022 gegenüber der Morena Europe Limited Liability Company die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet. Das Unternehmen wird als Betreiber der Handelsplattform Bitcoin Buyer, angeboten über die Internetseiten bitcoin.buyer.de und bitcoin-buyer.app/de/, aufgeführt.

Auf der Plattform Bitcoin Buyer können deutsche Kunden Handelskonten eröffnen, über die Geschäfte mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD) in Kryptowährungen abgewickelt werden können. Mitarbeiter der Handelsplattform treffen dabei eigenverantwortlich Anlageentscheidungen. Ferner beinhaltet das Angebot auf den Internetseiten einen „Trading-Roboter“.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) bzw. § 2 Absatz 2 Nr. 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG bzw. § 15 Absatz 1 WpIG erforderliche Erlaubnis verfügt die Handelsplattform bzw. ihr Betreiber nicht und handelt daher unerlaubt.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback