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Erscheinung:21.02.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Waterfall Asset Management (Identitätsmissbrauch): Gefahr der Verwechslung mit dem bei der SEC registriertem Unternehmen Waterfall Asset Management LLC. BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die sogenannte Waterfall Asset Management keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Waterfall Asset Management ist Betreiberin der Websites waterfallam-group.com und waterfallam-partners.com. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die sogenannte Waterfall Asset Management sowie die von ihr betriebenen Websites stehen in keinerlei Beziehung zu der bei der United States Securities and Exchange Commission (SEC) registrierten Waterfall Asset Management, LLC mit Sitz in 1251 Avenue of the Americas, 50th floor, New York, NY 10020 sowie The Greenway (Suite 207) Ardilaun Court, 112-114 St. Stephen’s Green Dublin 2, Ireland. Es handelt sich hierbei um einen Identitätsmissbrauch durch unbekannte Täter.

Die sogenannte Waterfall Asset Management nahm unaufgefordert Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern im Inland auf, um ihnen unter anderem Aktien der Siemens Energy AG anzubieten. Die Inhalte auf der Website rechtfertigen zudem die Annahme, dass weitere Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

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