BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:23.12.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform crypto-brokers.de: BaFin ermittelt gegen die CBROKERS-TECHNOLOGY Ltd.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die CBROKERS-TECHNOLOGY Ltd, Unternehmenssitz London, Großbritannien, Betreiber der Handelsplattform „Crypto-Brokers“, die über die Webseite crypto-brokers.de angeboten wird, keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Webseite sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass der Betreiber der Plattform unerlaubt Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback