Erscheinung:29.11.2021, Stand:geändert am 16.05.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Betreiberin der Websites der „Global Solution“ ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass die Betreiberin der Websites der „Global Solution“ (global-solution.pro, global-solution.io und global-solution.group), die Ground Solutions Limited, mit angeblicher Geschäftsanschrift in Roseau, Commonwealth of Dominica, keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Auf den oben genannten Websites wird der Handel mit Aktien, Indizes, Währungspaaren, Rohstoffen und Kryptowerten angeboten.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.