Erscheinung:24.11.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Scholz Finanzdienstleistungen, Heiligenmoschel: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Scholz Finanzdienstleistungen (teilweise auch: Scholz Finanzdienstleistungen GmbH oder D. Scholz Finanzdienstleistungen), angeblicher Sitz in der Stockwaldstraße 2, 67699 Heiligenmoschel, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Das Unternehmen wirbt mit der Vermittlung/Vergabe von Krediten trotz negativer Schufa-Auskunft.
Die BaFin weist ferner darauf hin, dass die Aktivitäten der Scholz Finanzdienstleistungen nicht Herrn Norbert Scholz, handelnd unter „Scholz Finanz-Consulting“, Im Hartgesfeld 16, 65329 Hohenstein-Burg Hohenstein, zuzurechnen sind. Dieser ist demnach auch nicht Anbieter der im Internet beworbenen Kreditvergabe. Es handelt sich hierbei um einen mutmaßlichen Identitätsdiebstahl durch unbekannte Täter.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.