BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:24.11.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Scholz Finanzdienstleistungen, Heiligenmoschel: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Scholz Finanzdienstleistungen (teilweise auch: Scholz Finanzdienstleistungen GmbH oder D. Scholz Finanzdienstleistungen), angeblicher Sitz in der Stockwaldstraße 2, 67699 Heiligenmoschel, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Das Unternehmen wirbt mit der Vermittlung/Vergabe von Krediten trotz negativer Schufa-Auskunft.

Die BaFin weist ferner darauf hin, dass die Aktivitäten der Scholz Finanzdienstleistungen nicht Herrn Norbert Scholz, handelnd unter „Scholz Finanz-Consulting“, Im Hartgesfeld 16, 65329 Hohenstein-Burg Hohenstein, zuzurechnen sind. Dieser ist demnach auch nicht Anbieter der im Internet beworbenen Kreditvergabe. Es handelt sich hierbei um einen mutmaßlichen Identitätsdiebstahl durch unbekannte Täter.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback