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Erscheinung:22.11.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform euschild.de: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die unbekannten Betreiber der angeblich in Frankfurt am Main ansässigen „EU Schild“ keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Die Verantwortlichen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Der Inhalt auf der Webseite euschild.de rechtfertigt die Annahme, dass die Betreiber der Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten.

Im Kontakt mit ihren Kunden verwenden sie unbefugt insbesondere Dienstsiegel und Logos von Behörden. Zudem behaupten die Webseitenbetreiber wahrheitswidrig, der Beaufsichtigung durch die BaFin bzw. die zypriotische staatliche Finanzaufsichtsbehörde Cyprus Securities and Exchange Commission (Cysec) zu unterliegen. Auch geben sie wahrheitswidrig an, eine Marke beaufsichtigter Institute zu sein.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Internetseite sowohl Warnhinweise zu unerlaubt tätigen Unternehmen als auch konkrete Maßnahmen, die sie ihnen gegenüber angeordnet hat.

Darüber hinaus warnt die BaFin auch vor bestimmten Geschäften oder Geschäftspraktiken. So hat sie schon mehrfach auf die Gefahren bei Geschäften mit nicht lizenzierten Handelsplattformen hingewiesen.

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