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Erscheinung:21.10.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte 4Finance Lux AG: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die 4Finance Lux AG, angeblicher Sitz in der Sophienstraße 30, 70178 Stuttgart, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die 4Finance Lux AG, die sich auf ihrer Internetseite four-finance-ag.com als „internationaler Vermögensverwalter“ darstellt, nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf. In den Gesprächen bietet sie diesen unter anderem Aktien von bekannten Unternehmen vor deren Börsengang an. Die Inhalte der Website rechtfertigen zudem die Annahme, dass vom Unternehmen weitere Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Vor einer Betrugsmasche, bei der zwar der Kaufpreis für die am Telefon angebotenen Aktien entgegengenommen, die Wertpapiere aber nie geliefert werden, wird schon seit mehreren Jahren beispielsweise von Verbraucherschutzorganisationen gewarnt.

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