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Erscheinung:19.10.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform HandelXP: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die HandelXP, vorgeblich mit Hauptsitz in Luxemburg und Geschäftsadresse in Karlsruhe, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Die Verantwortlichen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.

Der Inhalt der Webseite handelxp.de sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass der Betreiber der Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Bei Auszahlungswünschen erhalten die Anleger die Information, es sei zunächst Kapitalertragssteuer an ein von der HandelXP benanntes Konto zu entrichten. Dabei wird teilweise ein gefälschtes BaFin Dokument verwendet, dass vorgeblich über die Besteuerung beim Handel mit Kryptowährungen unterrichtet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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