Erscheinung:19.10.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Goldsparkasse.de: BaFin ermittelt gegen den Förderverein für Wettbewerb und Verbraucherschutz e.V., Neumünster
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Förderverein für Wettbewerb und Verbraucherschutz e.V. keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Der Verein wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte auf der vom Förderverein für Wettbewerb und Verbraucherschutz e.V. betriebenen Website goldsparkasse.de rechtfertigen die Annahme, dass das Unternehmen unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt oder vermittelt.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.