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Erscheinung:19.10.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform zinsunion.com: BaFin ermittelt gegen die Bankenvergleich AG

Die Bankenvergleich AG ist kein nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zugelassenes Institut. Die Zinsunion Ltd., Ipswich, Großbritannien, welche die Internetseite zinsunion.com betreibt, ist in die unerlaubten Geschäfte der Bankenvergleich AG einbezogen.

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Bankenvergleich AG mit unbekannter Geschäftsanschrift keine Erlaubnis nach § 32 KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Bankenvergleich AG bietet Girokonten für die Kundinnen und Kunden der Zinsunion Ltd. an. Die Zinsunion Ltd. vermittelt auf der Website zinsunion.com angeblich Fest- und Tagesgelder von Banken aus dem Europäischen Wirtschaftsraum an Kunden in Deutschland.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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