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Erscheinung:11.10.2021 | Thema Verbraucherschutz, Unerlaubte Geschäfte Identitätsmissbrauch: BaFin ermittelt gegen die LBB Private Bank/LLB AG Private

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die LBB Private Bank/LLB AG Private Berlin/Luxemburg keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Aufsicht weist zudem darauf hin, dass die Website lbbagprivate.com nicht den tatsächlich beaufsichtigten Instituten Landesbank Berlin AG, Landesbank Baden-Württemberg und Liechtensteinische Landesbank AG (LLB AG) zugehörig ist.

Es handelt sich hierbei um einen mutmaßlichen Identitätsdiebstahl durch unbekannte Täter. Die Inhalte der genannten Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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