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Erscheinung:28.09.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Flawlesstradefx Ltd.: BaFin ermittelt wegen Betreibens unerlaubter Geschäfte

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die „Flawlesstradefx Ltd.“ keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Gesellschaft behauptet auf ihrer Webseite flawlesstradefx.com, über eine Erlaubnis der BaFin sowie anderer EU-Aufsichtsbehörden zu verfügen. Dies trifft nicht zu. Zudem verwendet die Gesellschaft missbräuchlich die BaFin-ID der „NSFX Limited“ (131055), welche in keinem Zusammenhang zur „Flawlesstradefx Ltd.“ steht. Die Inhalte der Webseite rechtfertigen zudem die Annahme, dass unerlaubt Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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