BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:17.09.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform bitcoinwelt.co: BaFin ermittelt gegen die BitcoinWelt

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die BitcoinWelt keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanz¬dienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Inhalte auf ihrer Webseite bitcoinwelt.co rechtfertigen die Annahme, dass die BitcoinWelt unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback