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Erscheinung:14.07.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte BAM Bundesweites Anlagenmanagement, Hamburg/Berlin: BaFin untersagt das unerlaubte Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung der unerlaubten Geschäfte an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. Juli 2021 gegenüber der BAM Bundesweites Anlagenmanagement, Hamburg, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes angeordnet.

Die Gesellschaft bot nach Deutschland kommenden Studenten sogenannte Sperrkonten nach Maßgabe des Aufenthaltsgesetzes an. Diese wurden allerdings regelwidrig nicht zugunsten der jeweiligen Studenten auf deren Namen eröffnet. Vielmehr vereinnahmte die Gesellschaft die Gelder auf einem eigenen Konto. Damit betreibt die BAM Bundesweites Anlagenmanagement gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), bis die unerlaubten Geschäfte vollständig abgewickelt sein werden. Die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis hat das Unternehmen nicht und handelt daher unerlaubt.

Die Webseite des Unternehmens bamberlin.org ist zwischenzeitlich nicht mehr aufrufbar. Die BaFin hat hinsichtlich der studentischen Gelder entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut durchgeführt.

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