Erscheinung:06.07.2021, Stand:geändert am 26.08.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Handelsplattform gs4trade.com: BaFin ermittelt gegen die GS4trade Invest Limited
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die GS4trade Invest Limited, Marshallinseln, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von GS4trade Invest Limited betriebenen Webseite gs4trade.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
Aktualisierung (26.08.2021):
Nach Informationen, die der BaFin inzwischen zugegangen sind, behaupten Anrufer, die GS4trade Invest Limited sei bei der britischen Finanzmarktaufsicht (Financial Conduct Authority – FCA) registriert; dies trifft nicht zu. Bei den Anrufen wird eine Geschäftsverbindung mit einem tatsächlich von der FCA beaufsichtigten Unternehmen vorgetäuscht, das einen ähnlichen Namen trägt. Darüber hinaus schlagen die Anrufer den Anlegern die Durchführung bestimmter Finanztransfers vor, nach denen anschließend bei einer Versicherungsgesellschaft ein Schadensfall gemeldet werden soll. Hierbei werde nach Mitteilung der Anrufer eine Gesetzeslücke ausgenutzt. Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass diese Darstellung nicht zutrifft. Vielmehr dürfte es sich hierbei um einen Versicherungsbetrug handeln.