BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:11.06.2021, Stand:geändert am 23.09.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG, Chemnitz: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat der UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 27. Mai 2021 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Die UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG nahm auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Hinweis: Nach Kenntnis der BaFin wandte sich die UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG an Anleger, um die Abtretung von Anlegerforderungen zu vereinbaren. Anleger sollten sich vor dem Abschluss einer solchen Vereinbarung anwaltlich beraten lassen.

Aktualisierung (23.09.2021):

Mit Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgericht – Leipzig vom 31. August 2021 (Az.: 401 IE 971/21) ist über das Vermögen der UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner, Nonnenstr. 17, 04229 Leipzig, zum Insolvenzverwalter ernannt worden.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback