Erscheinung:02.06.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Banque Postale / Postal Banque kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Banque Postale / Postal Banque keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Banque Postale / Postal Banque gibt einen Unternehmenssitz in Paris, Frankreich, an. Das Unternehmen verwendet im E-Mail-Verkehr die Bezeichnung „postalbanques“ und gebraucht im Rahmen der Korrespondenz das Logo der La Banque Postale.
Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig ähnliche Namen wie etablierte Institute wählen, um bei potentiellen Kunden Vertrauen zu erwecken. Die Banque Postale / Postal Banque suggeriert mit der von ihr verwendeten Firmierung eine Verbindung zur beaufsichtigten La Banque Postale, Paris, Frankreich. Eine solche Verbindung besteht nicht.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.