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Erscheinung:21.05.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte yello-finanzierung.com: Yello Finanzierung ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass sie dem Unternehmen Yello Finanzierung mit angeblichem Sitz in Berlin keine Erlaubnis nach § 32 KWG zum Betreiben von Bankgeschäften in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Yello Finanzierung behauptet, über eine eigene Banklizenz zu verfügen, und gibt an, seinen Sitz in Deutschland zu haben. Damit täuscht das Unternehmen vor, von der BaFin beaufsichtigt zu werden. Über seine Internetseite www.yello-finanzierung.com bietet das Unternehmen den Abschluss von Darlehensverträgen an. Somit rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass Yello Finanzierung unerlaubt Bankgeschäfte in Deutschland betreibt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

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