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Erscheinung:29.04.2021, Stand:geändert am 01.02.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte Seabreeze Partners Ltd./Online-Handelsplattform profitassist.io: BaFin untersagt den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

Die BaFin hat mit Bescheid vom 19. April 2021 gegenüber der Seabreeze Partners Ltd., Dominica, die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen eröffnet auf seiner Handelsplattform profitassist.io Handelskonten für Kunden. Über die Konten sollen Devisen, Aktien, Indizes, Rohstoffe sowie Derivate, insbesondere CFD, gehandelt werden. Die Gesellschaft wird selbst Vertragspartner bei den Handelsaufträgen, die ihre Kunden über die Handelskonten erteilen und bietet zu diesem Zweck selbstgestellte Preise an.

Damit erbringt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c) Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Seabreeze Partners Ltd. nicht und handelt daher unerlaubt.

Aktualisierung (09.06.2021):

Nach Unterlagen, die der BaFin inzwischen vorliegen, werden Kunden der Handelsplattform nunmehr per E-Mail mit dem Betreff „Informationen zur Entschädigung von Betrugsopfern (Blockchain LTD)“ kontaktiert und zur Zahlung angeblicher Provisions- und Steuerforderungen aufgefordert. Die Mitteilungen stammen nicht wie behauptet von der britischen Entschädigungseinrichtung für Kunden von Finanzdienstleistungsunternehmen (Financial Services Compensation Scheme, FSCS), die mit dem Logo der FSCS versehenen Schreiben sind Fälschungen. Die BaFin stellt klar, dass die FSCS derartige Zahlungsaufforderungen nicht verschickt.

Aktualisierung (30.06.2021):

Aus zwischenzeitlich eingegangenen Hinweisen geht hervor, dass die Seabreeze Partners Ltd. nunmehr auch eine Online-Handelsplattform unter der Internetpräsenz maxiplus.trade betreibt. Die Untersagungsverfügung vom 19. April 2021 erstreckt sich auch auf diese Webseite und auf sämtliche etwaige weitere Webseiten, für die die Seabreeze Partners Ltd. zielgerichtet in Deutschland ansässige Anleger anspricht, um erlaubnispflichtige Dienstleistungen anzubieten.

Aktualisierung (09.08.2021):

Mittlerweile liegen der BaFin weitere Informationen vor, wonach die Seabreeze Partners Ltd. nunmehr auch die Online-Handelsplattform simpleway.trade unterlaubt betreibt.

Aktualisierung (07.10.2021):

Die BaFin hat nunmehr Kenntnis davon erlangt, dass Mitarbeiter der Plattform maxiplus.trade Interessenten eine gefälschte „Handelslizenz“ der BaFin zuleiten. Darin heißt es, dass eine „Lizenz zur Ausübung von Maklertätigkeiten“ zugunsten von „Maxis GBN erteilt“ worden sei. Die Aufsicht stellt klar, dass sie derartige Dokumente nicht ausstellt. Bereits am 15. September 2021 hat die BaFin auf ihrer Homepage vor diesen gefälschten Handelslizenzen gewarnt.

Aktualisierung (08.10.2021):

Der BaFin sind inzwischen weitere Hinweise zugetragen worden, denen zufolge die Seabreeze Partners Ltd. auch für die Online-Handelsplattform igfb.one verantwortlich ist.

Aktualisierung (19.11.2021):

Der BaFin ist bekannt geworden, dass Anlegern mutmaßlich im Zusammenhang mit der Online-Handelsplattform simpleway.trade ein gefälschter Ausdruck aus der Unternehmensdatenbank der BaFin zur Verfügung gestellt wird. Darin wird eine Notifizierung von „SimpleWay“ nach § 74 WpIG vorgetäuscht.

Aktualisierung (03.12.2021):

Die BaFin hat inzwischen festgestellt, dass die Seabreeze Partners Ltd. darüber hinaus verantwortlich ist für die Online-Handelsplattform winmarket.io. In diesem Zusammenhang hat die Aufsicht Kenntnis davon erlangt, dass Kundinnen und Kunden eine gefälschte Lizenz der britischen Finanzmarktaufsicht (Financial Conduct AuthorityFCA) erhalten. Im Kopf dieses Dokuments erscheinen neben dem Logo der FCA auch die Logos der fscs (Financial Services Compensation Scheme) sowie der Bank of England. Dem Dokument zufolge ist einer Gesellschaft „Sapia Partners LLP (Also knows as Winmarket)“ eine Lizenz als internationaler Broker erteilt worden. Im weiteren Verlauf werden die Internetadresse der Plattform sowie eine Anschrift in Berlin genannt. Vor Ort lassen sich dort jedoch keine Anhaltspunkte auf die beteiligten Gesellschaften feststellen. Als „frühere Namen“ werden in dem Schriftstück GPIM, Vertem, Cogress und Lawson Conner genannt.

Aktualisierung (01.01.2022):

Nach Informationen, die der BaFin vorgelegt worden sind, betreibt die Seabreeze Partners Ltd. auch die Online-Handelsplattform tetra-invest.co.

Aktualisierung (25.01.2022):

Der BaFin ist bekannt geworden, dass Kundinnen und Kunden der Plattform simpleway.trade vorgebliche Schreiben der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde esma (European Securities and Markets Authority) zugeleitet werden. Die Schriftstücke tragen das Logo der esma. Den Adressatinnen und Adressaten werden da-rin bspw. Steuern und (Handels-)Gebühren in Rechnung gestellt. Die BaFin stellt klar, dass es sich hierbei um Fälschungen handelt. Derartige Mitteilungen werden grundsätzlich nicht von der esma versendet.

Aktualisierung (28.01.2022)

Die Seabreeze Partners Ltd. ist ebenfalls für die Plattformen simpleway.world und simpleway.fund verantwortlich.

Aktualisierung (01.02.2022)

Wie der BaFin jetzt zusätzlich bekannt geworden ist, betreibt die Seabreeze Partners Ltd. auch die Plattform tetra-invest.co. In diesem Zusammenhang werden, wie die Aufsicht gleichfalls erfahren hat, Kunden vorgeblich von der BaFin kontaktiert, um Unterstützung bei Problemen mit der Plattform anzubieten. Die E-Mails sind von der Adresse poststellebafin92@gmail.com versandt worden. Die BaFin betont, dass es sich hierbei um Fälschungen handelt; die E-Mails stammen nicht von der BaFin. Die BaFin führt die ihr übertragenen Aufgaben ausschließlich im öffentlich-rechtlichen Auftrag durch. Zur Wahrnehmung der Interessen einzelner Kunden gegenüber (lizenzierten) Unternehmen ist die BaFin jedoch nicht ermächtigt. Sie wendet sich somit grundsätzlich auch nicht mit Hilfsangeboten in der dargestellten Form an Anleger.

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