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Erscheinung:29.04.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte EZ2GO Ltd./Onlineplattform capitalfx.co: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagen- und Depotgeschäft sowie die unerlaubt erbrachte Abschlussermittlung und Finanzportfolioverwaltung

Die BaFin hat mit Bescheid vom 19. April 2021 gegenüber der EZ2GO Ltd., Dominica, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagen- und Depotgeschäfts sowie der unerlaubt erbrachten Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung angeordnet.

Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform capitalfx.co Handelskonten für Kundinnen und Kunden. Über diese Konten soll ein Handel mit Rohstoffen („commodities“), Indizes, Aktien sowie Forex- und CFD-Produkten abgewickelt werden (Contract for Difference, Differenzgeschäfte). In diesem Zusammenhang schließt die Gesellschaft Verträge mit ihren Kunden ab, in denen Verluste ausgeschlossen werden. Aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Terms & Conditions“; AGB) geht hervor, dass die von den Kunden angeschafften Finanzinstrumente von der EZ2GO Ltd. verwahrt und verwaltet werden. Den AGB ist ebenfalls zu entnehmen, dass die Gesellschaft Handelsaufträge als Vertreter („agent“) des Kunden abschließt. Zudem trifft das Unternehmen ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Handelskonten.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), das Depotgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 KWG und erbringt die Abschlussvermittlung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 2 KWG sowie die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die EZ2GO Ltd. nicht und handelt daher unerlaubt.

Unterlagen zufolge, die der BaFin vorliegen, verfügt das Unternehmen auch über einen Geschäftssitz im Vereinigten Königreich. Bereits am 8. Februar 2021 hat die BaFin auf ihrer Internetseite darauf hingewiesen, dass Dokumente mit dem Logo der BaFin, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA) und der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FCA, die von der Handelsplattform capitalfx.co verwendet werden, Fälschungen sind.

Der BaFin liegen nun darüber hinaus ein gefälschtes Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern und ein gefälschtes Steuerformular vor, das u. a. erneut das Logo der ESMA aufweist. Außerdem ist bekannt geworden, dass die EZ2GO Ltd. ein Schreiben der BaFin gefälscht und Anlegern hat zukommen lassen. Darin wird „CapitalFX“ als „Teil einer Betrugsindustrie in Europa“ bezeichnet. Für den Fall, dass Anleger eine Rückzahlung ihres dort angelegten Kapitals zu betreiben beabsichtigten, sollten sie sich „an die Finanzabteilung wenden, um die Rücknahme der gesperrten Gelder zu ermöglichen.“ Die Adressaten werden zudem zur Zahlung einer „Gebühr“ aufgefordert, um „die Echtheit dieser Gelder“ zu garantieren. Die BaFin betont, dass sie das Schreiben nicht versandt hat und dass es sich um eine Fälschung handelt. Aus weiteren Unterlagen geht hervor, dass die Verantwortlichen der Handelsplattform capitalfx.co gegenüber Anlegern teilweise unter der Firma Aegion Group LTD aufgetreten sind. Es liegen keine Hinweise auf eine tatsächliche Verbindung zu dem US-amerikanischen Unternehmen Aegion Corporation vor.

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