Erscheinung:31.03.2021, Stand:geändert am 03.11.2021 | Thema Unerlaubte Geschäfte Fin Toward Ltd./Online-Handelsplattform fin-toward.com: BaFin untersagt das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft sowie die unerlaubt erbrachte Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung
Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. März 2021 gegenüber der Fin Toward Ltd. die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts sowie der unerlaubt erbrachten Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform fin-toward.com Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Forex-Produkten, Kryptowährungen, Indizes, Rohstoffen, Aktien, ETFs und Anleihen abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten. Zudem wird Kunden der Abschluss von Verträgen angeboten, die vollständig versichert seien und bei denen der Verlust des eingesetzten Kapitals ausgeschlossen sei. Auf ihrer Webseite bietet Fin Toward Ltd. darüber hinaus eine vollumfängliche Kundenberatung an.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) und erbringt die Anlageberatung nach § 1a Satz 2 Nr. 1a KWG sowie die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft nicht und handelt daher unerlaubt.
Über ein Impressum verfügt die Internetseite fin-toward.com nicht. Nach den vorliegenden Unterlagen verfügt die Fin Toward Ltd. über einen Geschäftssitz in Großbritannien.
Die BaFin hat in einer Meldung vom 7. August 2018 vor nicht-lizenzierten Anbietern von Internet-Handelsplattformen gewarnt.
Ergänzung vom 3. November 2021:
Der BaFin ist bekannt geworden, dass Mitarbeiter der Online-Handelsplattform forwardwaves.com an (ehemalige) Kunden der Fin Toward Ltd. herantreten und mitteilen, dass Forward Waves und Fin Toward Ltd. aufgrund der Zahlungsunfähigkeit von Fin Toward Ltd. fusioniert hätten. Die weitere Abwicklung des Handelskontos des Kunden bei fin-toward.com werde nun von Forward Waves übernommen. In diesem Zusammenhang wird auf ein persönliches Handelskonto des Anlegers bei Forward Waves verwiesen.
Auf der Webseite forwardwaves.com ist ein Impressum nicht vorhanden. Sonstige Hinweise auf den Geschäftssitz des Anbieters lassen sich dort ebensowenig feststellen.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 KWG klar, dass die Forward Waves, Geschäftssitz unbekannt, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der von der Forward Waves betriebenen Website forwardwaves.com sowie die genannten Informationen und Unterlagen rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.